Ein Überblick für alle, die verstehen wollen, worum es bei IFRS 15 wirklich geht
Was ist IFRS 15 und woher kommt er?
Stell dir vor, zwei Unternehmen verkaufen dasselbe Produkt — aber eines erfasst den Umsatz sofort, das andere erst Monate später. Beide handeln nach den bis 2018 geltenden Regeln korrekt. Genau dieses Problem hat der IASB (International Accounting Standards Board) mit IFRS 15 – Erlöse aus Verträgen mit Kunden gelöst.
IFRS 15 wurde im Mai 2014 gemeinsam vom IASB und dem amerikanischen FASB veröffentlicht und ist seit dem 1. Januar 2018 verpflichtend anzuwenden (IFRS 15.C1). Er ersetzt gleich mehrere ältere Standards auf einen Schlag: IAS 18 (Erlöse), IAS 11 (Fertigungsaufträge) sowie die Interpretationen IFRIC 13, IFRIC 15, IFRIC 18 und SIC-31.
Das Ziel war ambitioniert: ein einziges, einheitliches Modell für die Erlöserfassung — egal ob Güter, Dienstleistungen, Software-Lizenzen oder Langzeitprojekte.
Das Kernprinzip in einem Satz
„Ein Unternehmen erfasst Erlöse in einer Höhe, die die Gegenleistung widerspiegelt, auf die es im Austausch für die Übertragung von Gütern oder Dienstleistungen an einen Kunden Anspruch hat.”
(IFRS 15.2)
Einfacher gesagt: Erlös darf erst dann gebucht werden, wenn du dem Kunden tatsächlich etwas geliefert hast — und zwar genau in der Höhe, die du dafür bekommst. Klingt logisch, war in der Praxis aber lange nicht so klar geregelt.
Warum war eine Neuregelung nötig?
Die alten Standards IAS 18 und IAS 11 hatten ein grundlegendes Problem: Sie wurden für eine Wirtschaft entwickelt, in der Unternehmen entweder Güter verkaufen oder Dienstleistungen erbringen. Die heutige Realität sieht anders aus.
Ein Telekommunikationsunternehmen verkauft ein Smartphone, schaltet gleichzeitig einen 24-Monats-Vertrag frei und bietet noch einen Streaming-Dienst dazu an — alles in einem einzigen Paket. Was ist hier der Umsatz? Wann wird er erfasst? Auf welche Leistung entfällt welcher Betrag?
IAS 18 gab darauf keine befriedigenden Antworten. IFRS 15 schon.
Für wen gilt IFRS 15?
Der Standard gilt für alle Unternehmen, die nach IFRS bilanzieren — und zwar für alle Verträge mit Kunden, unabhängig von Branche oder Geschäftsmodell (IFRS 15.3).
Nur wenige Ausnahmen existieren. Ausgenommen sind z.B. Leasingverträge (→ IFRS 16), Versicherungsverträge (→ IFRS 17) und Finanzinstrumente (→ IFRS 9) (IFRS 15.5).
Das Herzstück: Das 5-Schritte-Modell
Der gesamte Standard baut auf einem strukturierten Prozess auf — dem 5-Schritte-Modell (IFRS 15.9–15.38). Es führt Schritt für Schritt durch die Frage, wann und wie viel Erlös erfasst werden darf:
- Schritt 1 – Vertrag identifizieren (IFRS 15.9–16)
- Schritt 2 – Leistungsverpflichtungen bestimmen (IFRS 15.22–30)
- Schritt 3 – Transaktionspreis ermitteln (IFRS 15.47–72)
- Schritt 4 – Transaktionspreis zuordnen (IFRS 15.73–90)
- Schritt 5 – Erlös erfassen (IFRS 15.31–45)
Wie dieses Modell im Detail funktioniert — mit Paragraphenverweisen und konkreten Beispielen — erklärt der folgende Artikel:
IFRS 15 – fünf Schritte-Modell im Detail
Was IFRS 15 in der Praxis verändert hat
Für viele Unternehmen war die Einführung von IFRS 15 mehr als nur eine technische Umstellung. Besonders betroffen waren:
Softwareunternehmen – Lizenzumsätze mussten plötzlich neu bewertet werden: Wird eine Lizenz zu einem Zeitpunkt übergeben oder über einen Zeitraum genutzt?
Telekommunikation – Bundleangebote (Gerät + Vertrag) erforderten eine vollständig neue Aufteilung der Umsätze auf einzelne Leistungskomponenten.
Bauunternehmen und Projektierer – Die Ablösung von IAS 11 brachte neue Fragen zur zeitraumbezogenen Erlöserfassung bei Langzeitprojekten.
Händler mit Kundenbindungsprogrammen – Treuepunkte und Rabattversprechen wurden erstmals systematisch als separate Leistungsverpflichtungen behandelt.